1. Allgemein

Es gelten ausschließlich unsere Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichenden Bedingungen des Käufers wird widersprochen. Diese gelten nur, wenn wir Ihrer Einbeziehung ausdrücklich, schriftlich zugestimmt haben.

2. Angebot

Vorbehaltlich ausdrücklicher, abweichender Regelung sind unsere Angebote stets freibleibend. Angaben über Tragkräfte, Abmessungen, Gewichte und Farben usw. sind Richtwerte zu Ihrer Orientierung. Abweichungen hiervon berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen, es sei denn die Tauglichkeit zum vorgesehenen Gebrauch würde hierdurch beeinträchtigt.
Änderungen von Design oder Technik aufgrund technischen Fortschritts bleiben vorbehalten.

3. Preise

Alle Preise gemäß Preisliste / Katalog, verstehen sich immer zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwehrsteuer und gelten nur innerhalb Festland Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch für Räderpreise mit dem Vermerk „brutto“, auf die vereinbarte Rabatte gewährt werden. Bei Bestellwerten unter € 25.- netto berechnen wir eine Bearbeitungs- und Verpackungspauschale von € 8.- Netto.
Mit Erscheinen einer neuen Preisliste/Katalogs verlieren alle vorhergehenden Angebote ihre Gültigkeit. Preisänderungen auch nach Herausgabe der Verkaufsunterlagen bleiben vorbehalten.
Unsere Preisangaben in Katalogen und auf unserer Website im Internet sind unverbindlich. Preisänderungen sind, auch zu Ihren Gunsten, möglich. Daher gelten ausschließlich die in unserer Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise.

4. Lieferung

Die Lieferung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (Festland) frei Rampe oder bis erste Türe zzgl. Verpackungsselbstkosten. Für Inseln gelten Sonderkonditionen die wir Ihnen auf Anfrage gerne mitteilen. Angaben über Liefertermine sind unverbindliche Richtwerte. Dennoch sind wir bemüht, in Aussicht gestellte Liefertermine nach Möglichkeit einzuhalten.
Abweichend hiervon vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung bzw. nach Gutschrift vereinbarter Anzahlungen. Samstage sind keine Arbeitstage. Lieferverzögerungen in Folge von uns nicht zu vertretender Umstände wie z.B. höherer Gewalt, Krieg, Streik, Feuer, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen bei uns oder unseren Lieferanten usw. berechtigen nicht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns unter Fristsetzung von mindestens drei Wochen fruchtlos aufgefordert hat, die Lieferung zu erbringen. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Lieferverzugs sind in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf den Warenwert beschränkt. Teillieferungen sind vorbehalten.
Sperrige oder großvolumige Produkte werden aufgrund des Transportschutzes und aufgrund des kostengünstigeren Transport zerlegt bei Ihnen angeliefert. Die Montage kann jedoch mit einfachen Mitteln durchgeführt werden.

5. Bearbeitungsgebühr bei Umtausch

Zum Umtausch mangelfreier und ordnungsgemäß gelieferter Ware sind wir nicht verpflichtet. Stimmen wir dennoch einem Umtausch zu, so berechnen wir hierfür eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 10% und höchstens 20% des Nettowarenwertes. Die Bearbeitungsgebühr wird im Einzelfall jeweils vor Ausführung des Umtauschs bekannt gegeben. Die Ware ist unbeschädigt und unverändert in der Orginalverpackung frei Haus zurückzusenden. Bestellware und Sonderanfertigungen sind vom Umtausch generell ausgeschlossen.

6. Gefahrübergang

Die Gefahr, insbesondere die Transportgefahr geht mit Übergabe der Lieferung an den Transportführer (Post, Bahn, Spediteur usw.) bzw. Verladung der Ware im Werk/Lager auf den Käufer über. Mit einer für Sie kostenlosen Transportversicherung decken wir Ihr Transportrisiko ab. Verzögert sich die Verladung/ der Versand aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Verlade-/Versandbereitschaft auf den Käufer über.

7. Gewährleistung/Mängel

Transportschäden, die der Käufer anhand der Verpackung feststellen kann, hat er bei Annahme der Ware vom Transportunternehmer bestätigen zu lassen. Transportschäden, die erst nach dem Auspacken der Ware festgestellt werden können, messen innerhalb von drei Tagen schriftlich gemeldet werden (Zugang).
Der Käufer ist verpflichtet, den Liefergegenstand unverzüglich zu untersuchen und auf vollständige , richtige und mangelfreie Lieferung hin zu überprüfen. Rügen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder wegen erkennbarer Mängel sind unverzüglich, längstens aber innerhalb einer Woche nach Ablieferung der Ware am Bestimmungsort schriftlich zu melden. Unterbleibt die Meldung, gilt die Ware als genehmigt. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können (verborgene Mängel) sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen. Veränderungen der Ware oder selbstständige Reparaturversuche führen zum Erlöschen der Gewährleistung. Für alle Artikel gilt die gesetzliche Gewährleitungsfrist.
Im Gewährleistungsfall bessern wir nach unserer Wahl nach, tauschen um oder erteilen eine Gutschrift. Sollte eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist fehlschlagen, kann der Besteller nach seiner Wahl Wandlung (Rückgängigmachung des Kaufs) oder Minderung ( Herabsetzung des Kaufpreises) verlangen.
Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, uns oder unsere Erfüllungsgehilfen trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

8. Zahlungsbedingungen

Wir liefern, vorbehaltlich abweichender Regelungen im Einzelfall wahlweise gegen Rechnung. zahlbar innerhalb 10 Tage mit 2% Skonto oder 30 Tage nach Ausstellung, rein Netto ohne Abzug oder gegen Nachnahme oder gegen Vorauskasse. Hierüber erfolgt ggf. eine Vorabinformation des Käufers. Skonto, Rabatte usw. dürfen nur abgezogen werden, wenn alle früheren Rechnungen aus der Geschäftsbeziehung ausgeglichen sind. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von zur Zeit 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Sowohl dem Käufer als auch uns bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen niedrigen bzw. einem höheren Schaden nachzuweisen. Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

9. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) von uns gegen den Käufer aus diesem Vertragsverhältnis sowie sonstiger bestehender Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum (nachfolgend: „Vorbehaltsware”).
Der Käufer darf Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verbinden, vermischen oder verarbeiten. Eine Verbindung, Vermischung der Vorbehaltsware erfolgt jedoch ausschließlich für uns, mit der Folge, dass wir einen Miteigentumsanteil an der fertigen Ware erwerben, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der fertigen Ware entspricht.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändung oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentumsrecht hinweisen, und uns unverzüglich benachrichtigen. Im Fall der Pfändung ist uns das Pfändungsprotokoll oder der Pfändungsbeschluss vorzulegen. Uns entstehende Kosten und Schäden trägt der Käufer. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab.
Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.Diese Einziehermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt bzw. bei wesentlicher Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse. Auf unsere Anforderung wird der Käufer die Abtretung unverzüglich offenlegen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen an uns herausgeben.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
Der Käufer verzichtet insoweit bereits auf sein Recht zum Besitz. Wir nehmen diesen Verzicht an.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

10. Erfüllungsort / Gerichtsstand

Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist unser Firmensitz. Gerichtsstand ist München. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11. Schriftform

Änderungen oder Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Abänderung dieser Klausel.

12. Unwirksamkeit / Teilunwirksamkeit

Ganz oder teilweise unwirksame Klauseln lassen die Wirksamkeit dieser Bestimmungen im übrigen unberührt.