1. Allgemein
Es gelten ausschließlich unsere Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen.
Abweichenden Bedingungen des Käufers wird widersprochen. Diese gelten nur, wenn
wir Ihrer Einbeziehung ausdrücklich, schriftlich zugestimmt haben.
2. Angebot
Vorbehaltlich ausdrücklicher, abweichender Regelung sind unsere Angebote stets
freibleibend. Angaben über Tragkräfte, Abmessungen, Gewichte und Farben usw.
sind Richtwerte zu Ihrer Orientierung. Abweichungen hiervon berechtigen nicht zu
Ersatzansprüchen, es sei denn die Tauglichkeit zum vorgesehenen Gebrauch würde
hierdurch beeinträchtigt.
Änderungen von Design oder Technik aufgrund technischen Fortschritts bleiben vorbehalten.
3. Preise
Alle Preise gemäß Preisliste / Katalog, verstehen sich immer zuzüglich
der jeweils gültigen Mehrwehrsteuer und gelten nur innerhalb Festland Bundesrepublik
Deutschland. Dies gilt auch für Räderpreise mit dem Vermerk „brutto“, auf die
vereinbarte Rabatte gewährt werden. Bei Bestellwerten unter € 25.- netto berechnen
wir eine Bearbeitungs- und Verpackungspauschale von € 8.- Netto.
Mit Erscheinen einer neuen Preisliste/Katalogs verlieren alle vorhergehenden Angebote
ihre Gültigkeit. Preisänderungen auch nach Herausgabe der Verkaufsunterlagen
bleiben vorbehalten.
Unsere Preisangaben in Katalogen und auf unserer Website im Internet sind unverbindlich.
Preisänderungen sind, auch zu Ihren Gunsten, möglich. Daher gelten ausschließlich
die in unserer Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise.
4. Lieferung
Die Lieferung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (Festland) frei Rampe
oder bis erste Türe zzgl. Verpackungsselbstkosten. Für Inseln gelten Sonderkonditionen
die wir Ihnen auf Anfrage gerne mitteilen. Angaben über Liefertermine sind
unverbindliche Richtwerte. Dennoch sind wir bemüht, in Aussicht gestellte Liefertermine
nach Möglichkeit einzuhalten.
Abweichend hiervon vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung
bzw. nach Gutschrift vereinbarter Anzahlungen. Samstage sind keine Arbeitstage.
Lieferverzögerungen in Folge von uns nicht zu vertretender Umstände wie z.B.
höherer Gewalt, Krieg, Streik, Feuer, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen
bei uns oder unseren Lieferanten usw. berechtigen nicht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns unter Fristsetzung von
mindestens drei Wochen fruchtlos aufgefordert hat, die Lieferung zu erbringen. Schadensersatzansprüche
des Käufers wegen Lieferverzugs sind in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf den
Warenwert beschränkt. Teillieferungen sind vorbehalten.
Sperrige oder großvolumige Produkte werden aufgrund des Transportschutzes
und aufgrund des kostengünstigeren Transport zerlegt bei Ihnen angeliefert.
Die Montage kann jedoch mit einfachen Mitteln durchgeführt werden.
5. Bearbeitungsgebühr bei Umtausch
Zum Umtausch mangelfreier und ordnungsgemäß gelieferter Ware sind wir nicht
verpflichtet. Stimmen wir dennoch einem Umtausch zu, so berechnen wir hierfür
eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 10% und höchstens 20% des Nettowarenwertes.
Die Bearbeitungsgebühr wird im Einzelfall jeweils vor Ausführung des Umtauschs
bekannt gegeben. Die Ware ist unbeschädigt und unverändert in der Orginalverpackung
frei Haus zurückzusenden. Bestellware und Sonderanfertigungen sind vom Umtausch
generell ausgeschlossen.
6. Gefahrübergang
Die Gefahr, insbesondere die Transportgefahr geht mit Übergabe der Lieferung
an den Transportführer (Post, Bahn, Spediteur usw.) bzw. Verladung der Ware
im Werk/Lager auf den Käufer über. Mit einer für Sie kostenlosen Transportversicherung
decken wir Ihr Transportrisiko ab. Verzögert sich die Verladung/ der Versand
aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige
der Verlade-/Versandbereitschaft auf den Käufer über.
7. Gewährleistung/Mängel
Transportschäden, die der Käufer anhand der Verpackung feststellen kann, hat er
bei Annahme der Ware vom Transportunternehmer bestätigen zu lassen. Transportschäden,
die erst nach dem Auspacken der Ware festgestellt werden können, messen innerhalb
von drei Tagen schriftlich gemeldet werden (Zugang).
Der Käufer ist verpflichtet, den Liefergegenstand unverzüglich zu untersuchen
und auf vollständige , richtige und mangelfreie Lieferung hin zu überprüfen.
Rügen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder wegen erkennbarer
Mängel sind unverzüglich, längstens aber innerhalb einer Woche nach Ablieferung
der Ware am Bestimmungsort schriftlich zu melden. Unterbleibt die Meldung, gilt
die Ware als genehmigt. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung nicht innerhalb
dieser Frist entdeckt werden können (verborgene Mängel) sind unverzüglich
nach Feststellung schriftlich zu rügen. Veränderungen der Ware oder selbstständige
Reparaturversuche führen zum Erlöschen der Gewährleistung. Für alle
Artikel gilt die gesetzliche Gewährleitungsfrist.
Im Gewährleistungsfall bessern wir nach unserer Wahl nach, tauschen um oder erteilen
eine Gutschrift. Sollte eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener
Frist fehlschlagen, kann der Besteller nach seiner Wahl Wandlung (Rückgängigmachung
des Kaufs) oder Minderung ( Herabsetzung des Kaufpreises) verlangen.
Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Schadensersatz sind ausgeschlossen,
es sei denn, uns oder unsere Erfüllungsgehilfen trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
8. Zahlungsbedingungen
Wir liefern, vorbehaltlich abweichender Regelungen im Einzelfall wahlweise gegen
Rechnung. zahlbar innerhalb 10 Tage mit 2% Skonto oder 30 Tage nach Ausstellung,
rein Netto ohne Abzug oder gegen Nachnahme oder gegen Vorauskasse. Hierüber
erfolgt ggf. eine Vorabinformation des Käufers. Skonto, Rabatte usw. dürfen
nur abgezogen werden, wenn alle früheren Rechnungen aus der Geschäftsbeziehung
ausgeglichen sind. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen
in Höhe von zur Zeit 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank zu berechnen. Sowohl dem Käufer als auch uns bleibt es vorbehalten, im
Einzelfall einen niedrigen bzw. einem höheren Schaden nachzuweisen. Die Aufrechnung
gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen zulässig.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen
(einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) von uns gegen
den Käufer aus diesem Vertragsverhältnis sowie sonstiger bestehender Forderungen
aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum (nachfolgend:
„Vorbehaltsware”).
Der Käufer darf Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
verbinden, vermischen oder verarbeiten. Eine Verbindung, Vermischung der Vorbehaltsware
erfolgt jedoch ausschließlich für uns, mit der Folge, dass wir einen
Miteigentumsanteil an der fertigen Ware erwerben, der dem Verhältnis des Wertes
der Vorbehaltsware zum Wert der fertigen Ware entspricht.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändung oder Sicherungsübereignungen
sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf
unser Eigentumsrecht hinweisen, und uns unverzüglich benachrichtigen. Im Fall
der Pfändung ist uns das Pfändungsprotokoll oder der Pfändungsbeschluss vorzulegen.
Uns entstehende Kosten und Schäden trägt der Käufer. Die aus dem Weiterverkauf oder
einem sonstigen Rechtsgrund bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber
in vollem Umfang an uns ab.
Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für
unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.Diese Einziehermächtigung kann widerrufen
werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachkommt bzw. bei wesentlicher Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse.
Auf unsere Anforderung wird der Käufer die Abtretung unverzüglich offenlegen
und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen an uns herausgeben.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind
wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder
Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
Der Käufer verzichtet insoweit bereits auf sein Recht zum Besitz. Wir nehmen diesen
Verzicht an.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen insoweit freizugeben,
als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
10. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag
ist unser Firmensitz. Gerichtsstand ist München. Es gilt ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11. Schriftform
Änderungen oder Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit
der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Abänderung dieser Klausel.
12. Unwirksamkeit / Teilunwirksamkeit
Ganz oder teilweise unwirksame Klauseln lassen die Wirksamkeit dieser Bestimmungen
im übrigen unberührt.